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EEG - Einspeisevergütungen Photovoltaik

2012 in Deutschland

 

Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Leistung

Inbetriebnahme
01.01.2012
Degression
15,00%
Einspeisevergütung
24,43 Cent je kWh

 

Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen von 31 bis 100 kWp Leistung

Inbetriebnahme
01.01.2012
Degression
15,00%
Einspeisevergütung
23,26 Cent je kWh

Einspeisevergütungen für Photovoltaik Anlagen von 101 kWp bis 1 MWp Leistung

Inbetriebnahme
01.01.2012
Degression
15,00%
Einspeisevergütung
21,98 Cent je kWh

Einspeisevergütungen für Photovoltaik Anlagen ab 1 MWp Leistung

Inbetriebnahme
01.01.2012
Degression
15,00%
Einspeisevergütung
18,33 Cent je kWh

 

 

Vergütung Eigenverbrauch bis 30 kWp

0% bis 30% Eigennutzen 8,05 Cent / kWh
31% bis 100% Eigennutzen 11,43 Cent / kWh

Vergütung Eigenverbrauch 31 kWp bis 100 kWp

0% bis 30% Eigennutzen 6,88 Cent / kWh
31% bis 100% Eigennutzen 11,26 Cent / kWh

Vergütung Eigenverbrauch 101 kWp bis 500 kWp

0% bis 30% Eigennutzen 5,6 Cent / kWh
31% bis 100% Eigennutzen 9,98 Cent / kWh

Vergütung Eigenverbrauch ab 500 kWp

0% bis 30% Eigennutzen Keine Vergütung
31% bis 100% Eigennutzen Keine Vergütung

 

 

Photovoltaik Förderung Deutschland
In Deutschland werden die meisten Photovoltaikanlagen über Kredite finanziert. In nahezu allen Fällen ist hier eine Vollfinanzierung ohne Eigenkapitel möglich, da die im EEG (erneuerbare Energien Gesetz) garantierten Einspeisevergütungen den Banken, die nötige Sicherheit garantieren.
 

Zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen
Der zinsgünstige Kredit zur Solarförderung bei der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist hier in erster Linie zu nenne. Schon seit 1999 werden Solaranlagen mit Bundesmitteln in Form von zinsgünstigen Krediten gefördert. Mittlerweile bieten aber auch viele andere Banken spezielle Kredite für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen an.
In den meisten Fällen reicht den Kreditgebern die Abtretung der Einspeisevergütungen als Sicherheit aus. Vor allem bei kleineren Krediten bis 50000€ ist das die übliche Vorgehensweise. Dennoch müssen auch hier im Voraus die Finanzen offen gelegt werden. Bei höheren Krediten und dementsprechend größeren Anlagen wird eine höhere Bonität vorausgesetzt und mehr Sicherheiten gefordert. In Einzelfällen verlangen Banken einen Grundbucheintrag zur Absicherung des Darlehens.
 

Vergütung für den Eigenverbrauch von Strom aus Solaranlagen
Diese Art der Förderung besteht seit dem Jahr 2009 und wurde im EEG fest verankert. Sie soll den Eigenverbrauch für Erzeuger von Solarstrom deutlich attraktiver machen. Die Vergütung für selbst genutzten Solarstrom beträgt im Jahr 2012 beispielsweise 11,43 Cent pro Kilowattstunde. Berechnet man für den Bezug von normalem Haushaltsstrom 24 Cent je Kilowattstunde so ergibt das ein Plus von 35,43 Cent je Kilowattstunde, da man sich die Kosten für den Haushaltsstrom ja ebenfalls spart. So ergibt sich selbst gegenüber der Netzeinspeisung im Jahr 2012 ein Plus 11 Cent je Kilowattstunde Solarstrom.
 

 

 

 

 Solarthermie

Bafa-Zuschuss Solarthermie



ACHTUNG

Das Bafa fördert nur noch Anlagen in Bestandsgebäuden. Anlagen in Neubauten werden nicht mehr gefördert. Solarthermieanlagen, die ausschließlich zur Trinkwasserbereitung dienen, werden nicht mehr gefördert.




Basisförderung Solarheizung

•Bei Erstinstallation bis 40 m2: 90 € je angefangenem m2 Bruttokollektorfläche
•Bei Erweiterung um bis zu 40 m2: 45 € je angefangenem m2 Bruttokollektorfläche


Anforderungen an die Anlage

Voraussetzung für neue Anlagen sind eine Mindest-Kollektorfläche und ein bestimmtes Wasser-Speichervolumen

•Vakuumröhrenkollektoren: mindestens 7 m², 50 l je m²
•Flachkollektoren: mindestens 9 m², 40 l je m²


Große Anlagen

•Zuschuss für die ersten 40 m²: 90 € je m² Kollektorfläche
•Zuschuss ab dem 41. m²: 45 € je m² Kollektorfläche
•Voraussetzung: Installation eines Pufferspeichers (Speichervolumen von mind. 100 l je m² Kollektorfläche).

 

 

 

Sonderboni


Zusätzlich zur Basisförderung gewährt das Bafa verschiedene Sonderboni, die zum Teil kumulierbar sind. Voraussetzungen sind ein hydraulischer Abgleich der Heizung und die Gleichzeitigkeit der Maßnahmen.

 

 

 

 

Kesseltausch




Kombination Solar/Wärmepumpe/Holzheizung

Der pure Einsatz von regenerativer Energie wird belohnt: Für die Kombination der Solaranlage mit einer weiteren regenerativen (und nach Bafa-Kriterien förderfähigen) Heizung gewährt das Bafa 500 € Sonderbonus. Dieser Bonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar. Zusätzliche Voraussetzung ab 1. Januar 2011: Umwälzpumpen der Effizienzklasse A.


 

 

 

Effizienzbonus


Diesen Bonus erhalten Sie, wenn Sie die Anlage in einem energieeffizienten Gebäude errichten, Nachweis nach EneV 2009 und durch bedarfsorientierten Energiepass. Das Bafa gewährt dann zusätzlich das 1,5-Fache der Basisförderung. Zusätzliche Vorraussetzung: gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve.

 

 

 

 

Sonderbonus für Pumpen

•Besonders effiziente Solarkollektorpumpe: je 50 €


 

 

 

Bafa-Zuschuss Holzheizung


ACHTUNG

Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien wird fortgesetzt. Bafa-Förderung für Holzheizungen darf ab dem 12. Juli 2010 wieder beantragt werden. Gültig sind nur die neuen Formulare. Die Förderkonditionen haben sich verändert:

Das Bafa fördert nur noch Anlagen in Bestandsgebäuden. Anlagen in Neubauten werden nicht mehr gefördert. Luftgeführte Pelletskessel und Scheitholzvergaserkessel werden nicht mehr gefördert.

•Ausnahmen: Anlagen, deren Förderantrag vor dem Förderstopp am 3. Mai 2010 beim Bafa eingegangen ist (vgl. unten).
Holzheizungs-Fördermittel


Neue Förderkonditionen ab 12. Juli 2010

Nicht mehr gefördert werden luftgeführte Pelletkessel und Scheitholzvergaserkessel. Für die Förderung spielt es keine Rolle mehr, ob die Anlage nach dem EEG oder pflichtgemäß installiert wurde. Im Jahr 2011 sollen die Fördermittel erneut gekürzt werden.
 

Anlagen

 

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