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Gebäudeenergieberatung

   
   

Energieeinsparverordnung:


Hintergrund einer Gebäude-Energieberatung ist die EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung). Diese betrifft sowohl neu zu errichtende Gebäude, als auch Gebäude, die saniert, modernisiert, oder umgebaut werden. Die Schwerpunkte dieser Verordnung sind:

- Wärmeschutz
- Feuchtschutz
- Schallschutz

   
   

Wir beraten Sie gerne zur:

- EnEV,

- zur Energieeinsparung (Dämmung, Wärmebrücken, etc.) und

- zu alternativen Energiegewinnung (Art der Energiegewinnung, wirtschaftlichkeit,

  Fördermöglichkeiten).

Nach einer qualifizierten Beratung zu energieeinsparenden Maßnahmen durch das Handwerk, sind 80 % der Bauherren bereit höhere Investitionen zu tätigen als sie ursprünglich vorgesehen haben, um lanfristig gesehen Geld zu sparen.

 

   
   

Der Energiebedarfsausweis:

Für zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen sind die wesentlichen Ergebnisse der nach dieser Verordnung erforderlichen Berechnungen, insbesondere die spezifischen Werte des Transmissionswärmeverlusts, der Anlagenaufwandszahl, der Anlagen für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung, des Endenergiebedarfs nach einzelnen Energieträgern und des Jahres-Primärenergiebedarfs in einem Energiebedarfsausweis zusammenzustellen. In dem Ausweis ist auf die normierten Bedingungen hinzuweisen.

Wichtig für jeden Bauherren:

Der Energiebedarfsausweis nach den Absätzen 1 und 2 oder der Wärmebedarfsausweis nach Absatz 3 ist den nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen und Käufern, Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten der Gebäude auf Anforderung zur Einsichtnahme zugänglich zu machen.
 

   
   
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